Schnee, der auf Wege fällt
Der Bürgersteig als städtischer Vorgarten.
Da die arktischen Temperaturen unvermindert anhalten, wird nun auch bei METAPLOT das Thema Wetter abgehandelt. Was aber soll man schreiben? Klar, die nicht nur mediale Hysterie um das Tief Daisy hätte sich angeboten. Ihr erinnert Euch: Aufforderung zu Hamsterkäufen, Gespräche, die sich nur um Blitzeis, Neuschnee und überfrierende Nässe drehten, und eine gewisse Enttäuschung, dass die Zahl der Todesopfer dann doch überschaubar blieb. Aber irgendwie ist das Schnee von gestern.
Es soll eher um den Schnee von heute gehen. Und zwar der, der auf Gehwege fällt und dort liegen bleibt oder eben von eifrigen Schneeschippern fortgeschafft wird. Angesichts der sehr unterschiedlichen Räumungsgrade, die sich derzeit auf den Bürgersteigen der Republik offenbaren, bin ich vermutlich nicht der Einzige, der sich fragt, wie das denn alles geregelt ist. Forciert wird meine Neugierde durch den Umstand, dass ich Bewohner eines Mietshauses bin, in dem oder vielmehr vor dem die Parterremieterin (Frau H.) im Hinblick auf die Gehwegräumung einen Arbeitsethos entwickelt, der Mennoniten und Quäker vor Neid erblassen ließe. Woher dieser Eifer?
Aus diesem Artikel von Hans Schuh wird ersichtlich, dass wir uns bei der Gehwegräumung im rechtlichen Graubereich bewegen. Nicht nur bei der Frage, ob Salz oder abstumpfende Stoffe gestreut werden, sondern auch wenn es darum geht, wer überhaupt für die Räumung verantwortlich ist. Die Kommunen haben einen Teil der Verkehrssicherungspflicht auf ihre Bewohner abgewälzt, vor allem, um sich vor Klagen gestürzter Fußgänger zu schützen. Dies war bislang jedoch nicht sonderlich relevant, weshalb die Kommunen die Räumungspflicht ihrer Bürger kaum kontrollierten. Nachdem die Krankenkassen angesichts der Vielzahl von eisbedingten Frakturen angekündigt haben, die Regresspflicht in Zukunft stärker zu prüfen, könnte sich das aber ändern. Für uns Grund genug, einmal nachzuschauen wie die Räumung in der metaplotschen Heimatkommune geregelt ist.
Fündig wird man in der »SATZUNG ÜBER DIE STRASSENREINIGUNG UND DIE ERHEBUNG VON STRASSENREINIGUNGSGEBÜHREN IN DER STADT AACHEN« vom 14. Dezember 1987. Dort steht: »Die Reinigung der im anliegenden Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen wird in dem in § 3 festgelegten Umfange den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt.« Zu dieser Reinigung gehört auch die Winterwartung, die in § 4 näher geregelt ist: »In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr (an Sonntagen und Wochenfeiertagen von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 07.00 Uhr (an Sonntagen und Wochenfeiertagen bis 09.00 Uhr) des folgenden Tages zu beseitigen.« Vorgeschrieben ist das Räumen einer 1,50 m breiten Schneise, sowie das Streuen mit abstumpfenden Stoffen. Wer an einer ÖPNV-Haltestelle wohnt hat übrigens noch mehr Arbeit, muss er dort doch »die Gehwege bis zur Bordsteinkante so von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.«
»Komm, leck mich. Ich hab´ auch noch andere Sachen zu tun«, denkt sich sicherlich mancher Räumungspflichtige, was an mangelhaft geräumten Bürgersteigen offenkundig wird. Nicht jedoch Frau H. aus dem Erdgeschoss. Kaum ist ein Schneeschauer über den Aachener Westen hinweggezogen, hört man das vertraute Schaben ihrer Schippe. Blitzblank sieht der unserem Haus zugehörige Bürgersteigabschnitt auch im dichtesten Schneetreiben aus. Als Frau H. das Wochenende zu einem Besuch ihrer Mutter im weit entfernt liegenden Aachener Stadtteil Eilendorf nutzen wollte, übertrug sie nach langem Zaudern die Räumungspflicht unserer Wohneinheit. In einer kurzen, aber nicht unfeierlichen Einweisung machte sie mich mit den Werkzeugen vertraut und wies mich mehrmals darauf hin, unbedingt die Zeiten einzuhalten. Diese Aufgabe verändert mich. Die Verantwortung nicht nur für die Passanten, sondern auch für das Ansehen unseres Mietshauses, habe ich nur zu Beginn als belastend empfunden. Schon bald durchströmte mich eher eine Art Pflichtgefühl und die Gewissheit, einer höheren Sache zu dienen.
Nach dieser Erfahrung war mir klar, dass die Schneeschipper mehr als nur das Ordnungsamt antreibt. Nein, es geht um viel mehr. Der verschneite Gehweg vor dem Haus ist vielmehr eine Art urbaner Vorgarten. Die Visitenkarte der Hausgemeinschaft gewissermaßen. Während das rurale Pendant allerdings ganzjährig gehegt und gepflegt werden und es sogar zu Preisehren bringen kann, hat der Städter nur in einer kurzen Phase die Möglichkeit, sich von seinen Nachbarn zu unterscheiden und dies der Straße, der Stadt und der Welt mitzuteilen. Seit ich mich selber zu dieser geheimen urbanen Elite zählen darf, genieße ich es, aus dem Haus auf unseren sauberen Bürgersteig zu treten; in der Gewissheit, dass wir den Vergleich mit den anderen Abschnitten nicht zu scheuen brauchen. Ganz im Gegenteil. Ich liebe es, aus unserer Parzelle in den ungepflegten Bereich zu treten, unsicher auf den Eisplatten zu balancieren und den dortigen Mietern strafende Blicke zuzuwerfen. Ich habe sogar kurzfristig mit dem Gedanken gespielt, mich fallen zu lassen und mit einem Oberschenkelhalsbruch den sozialen und juristischen Druck auf unsere Nachbarn immens werden zu lassen. Dann jedoch überfiel mich die Angst, dass es ausgerechnet dann schneien könnte. Frau H. würde aus dem Haus kommen und mich noch vor der Ankunft des Rettungswagens unter einer erstickenden Schneeschicht begraben. Erst Tage später würde Tauwetter einsetzen und meine Überreste frei geben.
Amien unter wegs
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17. Februar 2010 um 20:06
Weißt Du vielleicht, ob Frau H. eine gewisse Fußballaffinität hegt? Oder Heimatverbundenheit? Idealerweise beides? Bei der Alemannia werden alle vierzehn Tage tüchtige Schneschipper gesucht. Das wäre doch was für die Dame.